Aktuelles: Das Schwimmbad im Hause ist derzeit bis auf weiteres wegen Renovierung und Corona geschlossen. 1. Beherbergungsverbot: weiterhin keine Touristischen Übernachtungen erlaubt. Es
sind aktuell nur Übernachtungen zu geschäftlichen Zwecken erlaubt, sowie in besonderen Härtefällen. Wichtig: Es gibt über die Osterfeiertage keine Lockerungen dieser Beschränkungen wie an
Weihnachten! Bei Anfragen für Härtefall-Regelungen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Ortspolizeibehörde. Diese Verordnung hat eine Gültigkeit bis vorerst 18.04.2021. Das nächste
Bund-Länder-Treffen ist für den 12.04.2021 terminiert.